Master ohne Bachelor
Bei uns ist es möglich!
Sie sind an einem Masterstudium interessiert? Sie haben jedoch keinen Bachelorabschluss oder kein Abitur? Dafür haben Sie aber z. B. eine anerkannte Berufsausbildung abgeschlossen und inzwischen Berufserfahrung gesammelt? In Rheinland-Pfalz können Sie auf verschiedenen Wegen, auch ohne ersten Hochschulabschluss, zum weiterbildenden Masterstudium zugelassen werden. Wie das geht? Hier finden Sie alle Infos und Ansprechpartner*innen bei uns. Die nächste kostenfreie und unverbindliche Info-Session findet online am 19. März 2025 statt.
In nur zwei bis zweieinhalb Jahren könnten Sie zu unseren Absolvent*innen gehören!
Entscheiden Sie sich für ein international anerkanntes Masterstudium, das Sie auch ohne Bachelor / Abitur berufsbegleitend studieren können. Den staatlichen Hochschulabschluss vergibt die Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen, die Graduate School Rhein-Neckar garantiert die kundenorientierte Organisation. Weitere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung für unsere nächste kostenfreie und unverbindliche Info-Session am 19. März finden Sie hier. Sie möchten nicht so lange warten? Dann kontaktieren Sie direkt unsere Programm Manager*innen.
Variante 1: Sie haben die (Fach)Hochschulreife aber keinen Bachelorabschluss?
Mit Erlangung der (Fach)Hochschulreife erhalten Sie die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung.
Variante 2: Sie sind Meister*in oder haben eine vergleichbare Prüfung abgeschlossen?
Mit der bestandenen Fortbildungsprüfung erhalten Sie die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung.
Variante 3: Sie haben keine schulische Hochschulzugangsberechtigung, aber eine anerkannte Berufsausbildung abgeschlossen?
Mit einer anerkannten Berufsausbildung mit einem Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 2,5 erhalten Sie die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an Hochschulen für angewandte Wissenschaften.
Für alle Varianten gilt:
Sie können sich für einen weiterbildenden / postgradualen Masterstudiengang bewerben! Die Zugangsmöglichkeiten sind im rheinland-pfälzischen Hochschulgesetz in § 35 Abs. 2 beschrieben. Wenn Sie eine mindestens dreijährige einschlägige Berufstätigkeit mit fachlichem Zusammenhang zum angestrebten Studium – nach Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung – vorweisen können, werden Sie zu einer Eignungsprüfung zugelassen, die die Gleichwertigkeit Ihrer beruflichen Qualifikation mit einem abgeschlossenen grundständigen Erststudium feststellen soll. Wenn Sie diese erfolgreich bestehen, können Sie bei uns zu allen Weiterbildungsmastern zugelassen werden, die wir für die Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen anbieten.
Die Art der Eignungsprüfung sowie die generellen Zugangsvoraussetzungen sind je Studiengang etwas unterschiedlich. Schauen Sie doch einfach direkt bei den Informationen zu dem Studiengang vorbei, der inhaltlich am besten zu Ihren Wünschen passt. Denn: wir bieten Ihnen weiterbildende Professional MBA-Studiengänge an, die immer eine bestimmte Vertiefungsrichtung aufweisen.
Neugierig geworden? Für weitere Fragen, stehen Ihnen unsere Programm Manager*innen in allen unseren Studiengängen gerne zur Verfügung.
Anprechpartner
Kontaktieren Sie unseren Programm Manager Sebastian Hoffmann für Fragen zu den nachfolgenden Präsenzstudiengängen:
+49 621 595 728-22
sebastian.hoffmann@gsrn.de
Präsenzstudiengänge
Anprechpartnerin
Kontaktieren Sie unsere Programm Managerin Annkathrin Scheller für Fragen zu den nachfolgenden Fernstudiengängen:
+49 621 595 728-17
annkathrin.scheller@gsrn.de
Erfolgsgeschichten
Hier finden Sie Interviews / Testimonials einiger unserer Studienquereinsteiger*innen. Für sie war die Möglichkeit einen weiterbildenden Masterabschluss in Rheinland-Pfalz auch ohne Erststudium belegen zu können, genau das Richtige!