Neuigkeiten
Hier erfahren Sie alle aktuellen Neuigkeiten rund um die Graduate School Rhein-Neckar.
Seit 2006 bietet die Graduate School Rhein-Neckar berufsbegleitende Master-Studiengänge an. Unser Portfolio in Kooperation mit der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen und der Hochschule Mannheim umfasst derzeit verschiedene MBA- und Master-Studiengänge als berufsintegrierendes, berufsbegleitendes oder Fernstudium.
Bildungszeit wird kaum in Anspruch genommen
Die Bildungsfreistellung ist eine Freistellung für Arbeitnehmende, um sich einer Weiterbildung zu widmen. Vor einigen Wochen ist der Nationale Bildungsbericht 2024 erschienen. Alle zwei Jahre informiert der Bericht über den aktuellen Stand und die Herausforderungen des deutschen Bildungssystems. Eine der Aussagen auf Seite 235:
“Findet Weiterbildung im Rahmen einer Erwerbstätigkeit statt, wird der überwiegende Anteil (76 %) während der Arbeitszeit umgesetzt, 5 % der Aktivitäten finden aufgrund einer bezahlten Freistellung und 19 % außerhalb der Arbeitszeit statt. Lediglich 1 % aller Aktivitäten Erwerbstätiger erfolgt auf Basis einer landesgesetzlichen Bildungsfreistellung”
Unsere Vermutung: Viele wissen überhaupt nicht was eine Bildungsfreistellung / was Bildungsurlaub ist und dass es das überhaupt gibt.
Deshalb erläutern wir Ihnen gerne den Prozess, den wir als Chance für jede*n Teilnehmende*n sehen: Wir bieten hauptsächlich berufsbegleitende MBA- und Masterstudiengänge sowie Zertifikatskurse an. Das heißt, dass Sie sich flexibel neben Ihrem Job bei uns weiterbilden können. Für die Präsenztage können Sie bei Ihrem Arbeitgeber eine sogenannte “Bildungsfreistellung” oder auch „Bildungsurlaub“ beantragen.
Die Bildungsfreistellung ist eine Freistellung für Arbeitnehmende, um sich einer Weiterbildung zu widmen. Die Regelung ist abhängig vom Sitz des Unternehmens. In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ist es nach dem Bildungsfreistellungsgesetz z. B. möglich, innerhalb von zwei Jahren bis zu 10 Tage Freistellung zu beantragen. Ähnliche Regelungen gibt es auch in weiteren Bundesländern. Somit müssen weniger Überstunden oder Urlaub genutzt werden, wenn Ihr Arbeitgeber Sie zeitlich bei der Weiterbildung nicht sowieso unterstützt.
Wichtig: Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag seitens der/des Teilnehmenden beim Arbeitgeber eingereicht werden. Sie wollen mehr dazu wissen? Dann schauen Sie auf unserer Detailseite vorbei und kontaktieren unsere Programm Manager*innen: https://gsrn.de/beratung/bildungsfreistellung-bildungsurlaub/
Der Nationale Bildungsbericht 2024 ist unter Federführung des DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation und unter Mitwirkung folgender Einrichtungen erschienen: Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW), Soziologisches Forschungsinstitut an der Universität Göttingen (SOFI), Deutsches Jugendinstitut (DJI) , Leibniz-Institut für Bildungsverläufe e.V. (LIfBi) sowie der Statistischen Ämter von Bund und Ländern erschienen. Auftraggeber sind die Kultusministerkonferenz (KMK) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Eine Zusammenfassung des Nationalen Bildungsberichts mit einer Verlinkung zum Gesamtbericht finden Sie auf der Webseite der Stiftung Bildung.