Fördermöglichkeiten
Informieren Sie sich hier über mögliche Förderungen für Ihre Weiterbildung.
Eine berufsbegleitende Weiterbildung ist im Hinblick auf den zeitlichen Aufwand und die damit verbundenen Kosten eine Herausforderung. Zumindest finanziell gibt es aber von Bund und Ländern ganz unterschiedliche Förderungsmöglichkeiten, z. T. auch ganz besonders für berufsbegleitende Weiterbildungen.
Aufstiegs- oder Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium konzentriert sich auf die Förderung von Weiterbildungen wie Lehrgänge, Seminare oder Vorbereitungskurse. Dabei können Sie Zuschüsse für Fahrtkosten, notwendige Arbeitsmittel, Prüfungskosten und einiges mehr erhalten.
Das Aufstiegsstipendium hingegen fokussiert sich ganz speziell auf Berufserfahrene und Fachkräfte, die auch schon länger berufstätig sind. Die Erstbewerbung um ein Aufstiegsstipendium für die Förderung eines Masterstudiums ist nur dann möglich, wenn es sich um ein Erststudium handelt (z. B. nach Anrechnung beruflicher Qualifikationen). Allein Stipendiaten*innen, die bereits im Aufstiegsstipendium in der Förderung für das Erststudium bis zum Bachelor waren, können sich nach einem besonders guten Studienabschluss um eine Weiterförderung in einem Masterstudium bewerben.
Weitere Infos WeiterbildungsstipendiumWeitere Infos AufstiegsstipendiumAufstiegs-BaföG
Das Aufstiegs-BaföG (früher Meister-BaföG genannt) unterstützt Aufsteiger*innen beim Gestalten ihrer beruflichen Weiterbildung. Die Fort- oder Weiterbildung muss im Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder in der Handwerkskammer Ordnung (HwO) verortet sein. Um die AFBG-Förderung zu beziehen, müssen Sie die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung (Vorqualifikation) erfüllen. Auch wenn Sie bereits über einen Bachelorabschluss oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss verfügen, werden Sie für eine Maßnahme gefördert. Akademische Master-Studiengänge können allerdings hiermit nicht gefördert werden.
Weitere InformationenBildungsscheck
Die sogenannten „Bildungsschecks“ werden von den Ländern einzeln geregelt und sind eine weitere Möglichkeit, Förderung für Weiterbildungen zu erhalten. In Rheinland-Pfalz gibt es zum Beispiel den „Quali-Scheck“, mit dem Sie sich fördern lassen können. Je nach Wohnsitz und Arbeitssitz ist das aber unterschiedlich geregelt. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Informationsseiten der Länder.
Informationen Quali-Scheck Rheinland-PfalzInformationen Bildungsschecks NRWDeutschlandstipendium
Das Deutschlandstipendium fördert seit 2011 Studierende sowie Studienanfänger*innen, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Sie erhalten 300 Euro monatlich – die Hälfte vom Bund und die andere Hälfte von privaten Stiftern, für mindestens zwei Semester und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit. Zu den Förderkriterien zählt neben besonderen Erfolgen an Schule und / oder Universität auch das gesellschaftliche Engagement. Berücksichtigt wird auch die Überwindung besonderer biografischer Hürden, die sich aus der familiären oder kulturellen Herkunft ergeben.
Das Deutschlandstipendium an der HWG LudwigshafenKfW-Studienkredit
Der KfW-Studienkredit fördert Studierende an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland, unter anderem in Masterstudiengängen, mit flexiblen monatlichen Auszahlungen bis 650 Euro unabhängig vom Einkommen.
Weitere InformationenLänderprogramme
Auf der folgenden Webseite können Sie sich über weitere Finanzierungsmöglichkeiten der einzelnen Bundesländer informieren.
LänderprogrammeSteuerliche Abschreibungsmöglichkeiten
Aufwendungen, die Ihnen für Ihre berufliche Weiterbildung entstehen, können Sie in der Regel steuerlich bei der Einkommenserklärung geltend machen – von der Steuer absetzen (Aufwendungen für Studiengebühren und Nebenkosten, die in den Studiengebühren nicht enthalten sind, wie etwaige Reise- und Übernachtungskosten, Verpflegung während der Präsenzphasen, Internet- und Telefongebühren, Portokosten sowie gegebenenfalls Auslagen für weitere Fachliteratur).
Bei Fragen zur Absetzbarkeit von Werbungskosten oder Sonderausgaben vom steuerlichen Einkommen wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.
Weitere Informationen und Anregungen dazu finden Sie z. B. über den nachfolgenden Button. Ebenso hilfreich kann eine Schätzung des Steuervorteils durch zusätzliche Werbungskosten sein.
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